 |
 |
 |
| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der PROVERB oHG |
|
 |
1. Allgemeines
Die folgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
mit unseren Kunden.
Bei Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB
an. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Etwaigen abweichenden Bedingungen des Kunden wird
ausdrücklichwidersprochen.
2. Aufträge
Alle Aufträge müssen den Gegenstand des Geschäfts
zweifelsfrei erkennen lassen - Abänderungen, Bestätigungen
oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet
sein. Schriftliche Aufträge müssen ordnungsgemäß
unterzeichnet sein. Aufträge
kommen nur zustande, wenn sie von uns schriftl.
bestätigt worden sind. Wir haften nicht für Verzögerungen
oder Ausführungsmängel, welche durch unrichtige,
unvollständige, missverständliche und unleserliche
Angaben des Auftraggebers entstehen, sofern sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Telefonische, telegraphische oder fernschriftliche
Mitteilungen unserseits gelten vorbehaltlich schriftlicher
Bestätigung. Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser
Bestätigung eines Auftrages zurückzutreten, wenn
eine bei uns nachträglich
eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend
ist. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung.
3. Ausführung durch Dritte
Zur Ausführung aller Geschäfte dürfen wir uns nach
unserem Ermessen Dritter
bedienen. Wir sind verpflichtet, dem Kunden auf
Verlangen etwaige Ansprüche gegen Dritte abzutreten.
4. Angebote und Preise
Angebote und Preise sind freibleibend. Irrtum in
der Angebotserstellung und Recht auf
Nachbesserung vorbehalten. Die Preise verstehen
sich in Euro. Skonti oder Abzüge werden nur nach
ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung gewährt.
Lieferfristen, Lieferverzug und Teillieferung: Vereinbarte
Lieferfristen verlängern sich
angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse,
die außerhalb unserer
Einflussmöglichkeiten liegen, wie zum Beispiel Betriebsstörungen
durch Krankheit, Streiks, Verzögerungen in der Anlieferung
oder Postlaufzeit etc., gleichviel, ob diese bei
uns oder bei unseren Zulieferanten eintreten. Fallen
die Hindernisse weg, ist der Kunde berechtigt, eine
angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat
zu setzen, und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind in jedem Falle
- auch innerhalb des Laufs einer Nachfrist - zu
zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
Befinden wir uns nach Ablauf der Nachfrist in Verzug
mit der Lieferung eines abgrenzbaren Teils des Auftrages,
so berührt ein Rücktritt nur die ab dem Zugang der
Rücktrittserklärung noch nicht erbrachten bzw. erfüllten
Teillieferungen, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass die erbrachten Teillieferungen für ihn ohne
Interesse sind. Andere Ansprüche wegen Verzuges,
insbesondere auf Schadensersatz, sind - einschließlich
deren Geltendmachung im Wege der Aufrechnung gegen
unsere Honorarforderung - ausgeschlossen, es sei
denn, der Verzug wurde durch uns vorsätzlich oder
grobfahrlässig herbeigeführt. Unsere Haftung wird,
soweit gesetzlich
zulässig, auf den Rechnungswert der schadensstiftenden
Lieferung bzw. Leistung beschränkt.
5. Annahme
Die Annahme der Lieferungen, einschließlich Teillieferungen,
ist eine Hauptpflicht des Kunden. Unterlässt der
Kunde die Annahme oder lehnt er sie ab, so befindet
er sich ohne weitere Mahnung im Verzug und haftet
für alle entstehenden Schäden.
6. Abtretung
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch
den Kunden bedarf unserer schriftl.
Zustimmung.
7. Gewährleistung und Haftung
a) Für Naturaldienstleistungen (Dolmetschen) leisten
wir Gewähr, sofern
Berichtigungsansprüche unmittelbar bei oder nach
Erbringung der Leistung geltend gemacht werden.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung
der Übersetzung. Weitgehende Ansprüche gegen uns,
insbesondere aus positiver Vertragsverletzung und/oder
wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei
denn, es besteht hinsichtlich eines Schadenseintrittes
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
b) Unsere Gewährleistung für schriftliche Übersetzungswerke
beschränkt sich auf
Nachbesserung, es sei denn, die Nachbesserung schlägt
fehl oder ist unmöglich. In diesem Fall hat der
Kunde das Recht, entsprechende Herabsetzung der
vereinbarten Vergütung zu fordern. Unsere Haftung
für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen, wenn
sie nicht unverzüglich nach Eingang der Sendung,
bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer
Entdeckung schriftl. bei uns erfolgen.
Nach Ablauf von einer Woche nach Absendedatum kann
der Kunde sich nur auf Mängel
berufen, sofern besondere Garantievereinbarungen
getroffen wurden. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden
aus fehlerhaften Leistungen ist ausgeschlossen,
es sei denn, wir haben vertraglich die Garantie
dafür übernommen, dass wir für bestimmte, übersetzungsfehlerbedingte
Folge- oder Verspätungsschäden einstehen wollen.
Die Verwendungsart und Weiterverwendung der von
uns übersetzten Texte liegt im alleinigen Verantwortungsbereich
des Kunden, es sei denn, wir nehmen den Auftrag,
einen Text für einen bestimmten Verwendungszweck
zu übersetzen, schriftl. in Kenntnis eines möglichen
besonderen Schadensrisikos, auf das der Kunde uns
vorab hingewiesen hat, an. Dies gilt auch für Texte,
deren Übersetzung veröffentlicht wird, hinsichtlich
Adaption und Neuveröffentlichung.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto unter
Ausschluss der Aufrechnung oder
Zurückbehaltung zahlbar. Rechnungen über Lohnarbeiten
sind zahlbar nach Rechnungserhalt netto Kasse. Werden
Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte
Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinander
folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise ins
Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlungen
er in Verzug ist, dem zehnten Teil des Kaufpreises
gleichkommt. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung
von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir
behalten uns vor, Zahlungen nach unserem Ermessen
auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen.
Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung
als Zahlung. Diskont - und Bankspesen sowie sonstige
Wechsel - und Scheckunkosten gehen zu Lasten des
Kunden. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen in
einem Punkt nicht nach, stellt er seine Zahlungen
ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche
Vergleichsverfahren oder Konkurs verhängt, so wird
die gesamte Restschuld fällig.
In diesem Fall erlischt das Besitz - und Gebrauchsrecht
des Kunden an dem
Lieferungsgegenstand. Wir sind dann berechtigt,
sofort dessen Herausgabe unter Ausschluss jeglichen
Zurückbehaltungsrechts des Kunden zu verlangen uns
auch selbst dessen unmittelbaren Besitz zu verschaffen.
In diesem Fall sind wir unbeschadet der
Zahlungsverpflichtung des Kunden berechtigt, den
Lieferungsgegenstand nebst Zubehör durch öffentliche
Versteigerungen oder freihändig nach bestem Ermessen
zu verwerten; der Erlös wird dem Kunden auf seine
Gesamtschuld gut gebracht, ein etwaiger Übererlös
wird ihm ausbezahlt, während er für einen etwaigen
Ausfall weiterhaftet. Alle durch die Wiederinbesitznahme
des Gegenstandes und dessen Verwertung entstehenden
Kosten trägt der Kunde. Im Fall des
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, nach Ablauf
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ferner sind wir berechtigt, unter vorheriger Ankündigung
das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden
Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Der im Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte,
noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Leistungsgegenstände
auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind
wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch
offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen,
einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt,
für die gesamten fälligen Forderungen die banküblichen
Zinsen vom Verzugstage an
zu berechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser dingliches und
urheberrechtliches Eigentum. Eine Leistung darf
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert
werden.
Wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf vorab an
Dritte abgetreten ist, darf der
Weiterverkauf nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
Die dem Kunden aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderung tritt er
hiermit bereits jetzt an uns ab, und zwar auch insoweit,
als der Leistungsgegenstand auch mit weiteren Gegenständen
verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle
dienen die abgetretenen Forderungen zu unserer Sicherung
nur in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsgegenstände.
Die abgetretenen Forderungen werden, sofern der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt,
nicht eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, uns
auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und
diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ist berechtigt,
solange die Forderungen selbst einzuziehen, als
ihm von uns keine andere Anweisung erteilt wird.
Der Kunde hat die eingezogenen Beträge sofort an
uns abzuführen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
der Vorbehaltsgegenstände der abgetretenen Forderungen
sind unzulässig. Der Kunde hat uns etwaige Zugriffe
Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Leistungsgegenstände oder auf die abgetretene Forderung
sofort mitzuteilen. Wir
verpflichten uns, die abgetretene Forderung nach
eigener Wahl freizugeben, soweit sie aus voll bezahlten
Lieferungen herrühren.
10. Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt nach unserer Wahl. Falls
Spezialverpackung verlangt wird oder nach unserer
Auffassung erforderlich ist, werden die Kosten gesondert
in Rechnung gestellt. Der Versand aller Leistungsgegenstände
erfolgt auf Rechnung und Gefahr der
Kunden, unbeschadet einer auf Wunsch und Rechnung
des Kunden von uns abgeschlossenen Transportversicherung.
Für Beschädigung oder Verlust auf dem Transportwege
haften wir nicht.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Gesellschaft.
Für alle Streitigkeiten wird als
ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Stuttgart
vereinbart. Dies gilt nicht bei einem ausschließlichen
gesetzlichen Gerichtsstand, bzw. wenn der Kunde
nicht Vollkaufmann ist, im Sinne des § 38 ZPO. Wir
können an unseren allgemeinen Gerichtsstand klagen
und nur an diese Gerichtsstand verklagt werden.
12. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
dennoch im vollem Umfange wirksam.
|
 |
  |
 |
 |
 |
|
|
 |
|