Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PROVERB oHG  

1. Allgemeines
Die folgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden.
Bei Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklichwidersprochen.

2. Aufträge
Alle Aufträge müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen - Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Schriftliche Aufträge müssen ordnungsgemäß unterzeichnet sein. Aufträge
kommen nur zustande, wenn sie von uns schriftl. bestätigt worden sind. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Telefonische, telegraphische oder fernschriftliche Mitteilungen unserseits gelten vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrages zurückzutreten, wenn eine bei uns nachträglich
eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend ist. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung.

3. Ausführung durch Dritte
Zur Ausführung aller Geschäfte dürfen wir uns nach unserem Ermessen Dritter
bedienen. Wir sind verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen etwaige Ansprüche gegen Dritte abzutreten.

4. Angebote und Preise
Angebote und Preise sind freibleibend. Irrtum in der Angebotserstellung und Recht auf
Nachbesserung vorbehalten. Die Preise verstehen sich in Euro. Skonti oder Abzüge werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung gewährt.
Lieferfristen, Lieferverzug und Teillieferung: Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich
angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer
Einflussmöglichkeiten liegen, wie zum Beispiel Betriebsstörungen durch Krankheit, Streiks, Verzögerungen in der Anlieferung oder Postlaufzeit etc., gleichviel, ob diese bei uns oder bei unseren Zulieferanten eintreten. Fallen die Hindernisse weg, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat zu setzen, und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind in jedem Falle - auch innerhalb des Laufs einer Nachfrist - zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
Befinden wir uns nach Ablauf der Nachfrist in Verzug mit der Lieferung eines abgrenzbaren Teils des Auftrages, so berührt ein Rücktritt nur die ab dem Zugang der Rücktrittserklärung noch nicht erbrachten bzw. erfüllten Teillieferungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die erbrachten Teillieferungen für ihn ohne Interesse sind. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere auf Schadensersatz, sind - einschließlich deren Geltendmachung im Wege der Aufrechnung gegen unsere Honorarforderung - ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug wurde durch uns vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt. Unsere Haftung wird, soweit gesetzlich
zulässig, auf den Rechnungswert der schadensstiftenden Lieferung bzw. Leistung beschränkt.

5. Annahme
Die Annahme der Lieferungen, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Unterlässt der Kunde die Annahme oder lehnt er sie ab, so befindet er sich ohne weitere Mahnung im Verzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

6. Abtretung
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer schriftl.
Zustimmung.

7. Gewährleistung und Haftung
a) Für Naturaldienstleistungen (Dolmetschen) leisten wir Gewähr, sofern
Berichtigungsansprüche unmittelbar bei oder nach Erbringung der Leistung geltend gemacht werden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung der Übersetzung. Weitgehende Ansprüche gegen uns, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung und/oder wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, es besteht hinsichtlich eines Schadenseintrittes Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
b) Unsere Gewährleistung für schriftliche Übersetzungswerke beschränkt sich auf
Nachbesserung, es sei denn, die Nachbesserung schlägt fehl oder ist unmöglich. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, entsprechende Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Unsere Haftung für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftl. bei uns erfolgen.
Nach Ablauf von einer Woche nach Absendedatum kann der Kunde sich nur auf Mängel
berufen, sofern besondere Garantievereinbarungen getroffen wurden. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden aus fehlerhaften Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vertraglich die Garantie dafür übernommen, dass wir für bestimmte, übersetzungsfehlerbedingte Folge- oder Verspätungsschäden einstehen wollen. Die Verwendungsart und Weiterverwendung der von uns übersetzten Texte liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, es sei denn, wir nehmen den Auftrag, einen Text für einen bestimmten Verwendungszweck zu übersetzen, schriftl. in Kenntnis eines möglichen besonderen Schadensrisikos, auf das der Kunde uns vorab hingewiesen hat, an. Dies gilt auch für Texte, deren Übersetzung veröffentlicht wird, hinsichtlich Adaption und Neuveröffentlichung.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto unter Ausschluss der Aufrechnung oder
Zurückbehaltung zahlbar. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar nach Rechnungserhalt netto Kasse. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte
Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise ins Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlungen er in Verzug ist, dem zehnten Teil des Kaufpreises gleichkommt. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, Zahlungen nach unserem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont - und Bankspesen sowie sonstige Wechsel - und Scheckunkosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen in einem Punkt nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder Konkurs verhängt, so wird die gesamte Restschuld fällig.
In diesem Fall erlischt das Besitz - und Gebrauchsrecht des Kunden an dem
Lieferungsgegenstand. Wir sind dann berechtigt, sofort dessen Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts des Kunden zu verlangen uns auch selbst dessen unmittelbaren Besitz zu verschaffen. In diesem Fall sind wir unbeschadet der
Zahlungsverpflichtung des Kunden berechtigt, den Lieferungsgegenstand nebst Zubehör durch öffentliche Versteigerungen oder freihändig nach bestem Ermessen zu verwerten; der Erlös wird dem Kunden auf seine Gesamtschuld gut gebracht, ein etwaiger Übererlös wird ihm ausbezahlt, während er für einen etwaigen Ausfall weiterhaftet. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Gegenstandes und dessen Verwertung entstehenden Kosten trägt der Kunde. Im Fall des
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der im Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Leistungsgegenstände auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt, für die gesamten fälligen Forderungen die banküblichen Zinsen vom Verzugstage an
zu berechnen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser dingliches und
urheberrechtliches Eigentum. Eine Leistung darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden.
Wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf vorab an Dritte abgetreten ist, darf der
Weiterverkauf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Die dem Kunden aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderung tritt er hiermit bereits jetzt an uns ab, und zwar auch insoweit, als der Leistungsgegenstand auch mit weiteren Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Falle dienen die abgetretenen Forderungen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsgegenstände. Die abgetretenen Forderungen werden, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ist berechtigt, solange die Forderungen selbst einzuziehen, als ihm von uns keine andere Anweisung erteilt wird. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsgegenstände der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Kunde hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Leistungsgegenstände oder auf die abgetretene Forderung sofort mitzuteilen. Wir
verpflichten uns, die abgetretene Forderung nach eigener Wahl freizugeben, soweit sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren.

10. Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt nach unserer Wahl. Falls Spezialverpackung verlangt wird oder nach unserer Auffassung erforderlich ist, werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand aller Leistungsgegenstände erfolgt auf Rechnung und Gefahr der
Kunden, unbeschadet einer auf Wunsch und Rechnung des Kunden von uns abgeschlossenen Transportversicherung. Für Beschädigung oder Verlust auf dem Transportwege haften wir nicht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Gesellschaft. Für alle Streitigkeiten wird als
ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Stuttgart vereinbart. Dies gilt nicht bei einem ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstand, bzw. wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist, im Sinne des § 38 ZPO. Wir können an unseren allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diese Gerichtsstand verklagt werden.

12. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch im vollem Umfange wirksam.